Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Der Auftraggeber bestimmt den Standort der Behälter mit einem hinreichend befestigten Zufahrtsweg unter strengster Beachtung aller sich daraus ergebenden privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Für entstehende Schaden, die nicht vorsätzlich durch das Personal der Fa. A. + C. Rauscher verursacht wurden, schließen wir die Haftung aus.

  2. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber vorher die für die Abstellung der Behälter auf öffentlichem Grund erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde zu besorgen und dem Fahrer vor Abstellung des Behälters unaufgefordert vorzuzeigen, bzw. durch einen Bevollmächtigten nachweisen zu lassen. Für alle sich aus einer nicht rechtzeitig besorgten Genehmigung ergebenden Folgen und Schäden haftet der Auftraggeber der Firma A. + C. Rauscher und Dritten alleine.

  3. Ferner ist der Auftraggeber für alle aus der Wahl des Standortes und der Abstellung der Behälter, sowie für die Zu- und Abfahrt sich ergebenden Beschädigungen von Wegen und Gegenständen sowie für die Dauer der Abstellung von Behältern der Firma A. + C. Rauscher alleine verantwortlich, mit Ausnahme vorsätzlicher Beschädigungen durch einen Fahrer der Firma A. + C. Rauscher.

  4. Der Auftraggeber hat für die erforderliche und ausreichende Absicherung von abgestellten Behältern zu sorgen, sei es auf privatem oder öffentlich-rechtlichem Grund. Eventuell sich aus ungenügender Absicherung ergebende Schäden hat der Auftraggeber alleine zu verantworten.

  5. Der Auftraggeber hat für die freie An- und Abfahrt sowie für die gleichmäßige Beladung der Behälter zu sorgen und dabei zu beachten, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden können (z. B. keine Gewichtsüberladung, keine überstehenden Teile). Arbeitskosten und Leerfahrten, die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen anfallen, hat der Auftraggeber zu erstatten.

  6. Vom Transport ausgeschlossen sind explosive und feuergefährliche Stoffe, gesundheitsgefährdende Abfälle, Stoffe die infolge ihres hohen Säuregehaltes oder aus einem anderen Grund Container oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen können. Gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallverzeichnisverordnung sind uns gesondert zu melden. Das Transportunternehmen ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, die ab zufahrenden Stoffe zu untersuchen. Unmittelbare, mittelbare und Folgeschäden aus dem Transport und der Ablagerung bzw. der Verbrennung der abzufahrenden Stoffe trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für die Schäden am Container, die wahrend der Überlassungszeit entstehen, desgleichen bei Totalverlust. Nicht vorhersehbare Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Transport und der Abfallbeseitigung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Dem Auftraggeber obliegt die gleichmäßige und nicht übermäßige Beladung des Containers.

    Für hieraus entstehenden Schäden haftet er alleine.

  8. Für die Behälter wird eine Miete berechnet. Die Mietdauer endet mit der Bestätigung der Rücknahme des Behälters umseitig durch unser Personal.

  9. Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen seitens des Auftragnehmers hat der Auftraggeber das Recht, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Auftrag zurückzutreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

  10. Der Auftraggeber trägt die Kosten für notwendige Wartezeiten und Leerfahrten, falls deren Notwendigkeit nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

  11. Die Richtigkeit der Leistung wird vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten bestätigt. Unterzeichner hat entsprechende Vollmacht. Sollte keine zuständige Person des Auftraggebers anwesend sein, genügt zur Anerkennung der Lieferung oder Leistung die Unterschrift des Fahrers.

  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

Hier finden Sie uns

A. + C. Rauscher

Beriebshof:
Gaußstr. 10-12
85774 Unterföhring

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